Steuern

Mit dem Umzug in Ihren Wohnkanton ändert sich auch Ihre Steuersituation und es gilt das Zuzugsprinzip. Ihre Steuern für das gesamte Jahr bezahlen Sie an dem Ort, an welchem Sie ab 31. Dezember wohnen. Ihr alter Wohnkanton geht demnach leer aus.

Die Staats- und Gemeindesteuern sind jeweils bis am 31. Dezember zahlbar. Im Mai wird jeweils die Akontorechnung verschickt.

Wenn Sie die Steuererklärung online bevorzugen, können Sie das problemlos über die Software vom Kanton Luzern oder mit etax.ch machen. Sie können Veränderungen bei Einkommens- oder Vermögensverhältnis jederzeit melden. Die Veranlagung wird dann automatisch angepasst.

Adresse
Steuern
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke